AGB
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers
weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Desig- nleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforder- lichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbartist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat,
berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.5 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
1.6 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
2. Vergütung
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenom- men, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
3. Fremdleistungen
3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtli- chen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentum rechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zumachen, bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung
Korrekturmuster vor.
6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungs gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertrags- pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprü- che wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des
Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen über- nimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.
7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und marken- rechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt
der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
9. Abgabepflicht nach §24 Künstlersozial Versicherungsgesetz (KSVG)
9.1 Nach § 24 KSVG ist der Auftraggeber offiziell dazu verpflichtet, grafische und künstlerische Leistungen vom Rechnungsbetrag mit dem aktuell gültigen prozentualen Abgabesatz der Künstlersozialkasse (Wilhelmshaven, 01805-752255, www.kuenstlersozialkasse.de) direkt an die Künstlersozialkasse zu entrichten.
10. Nennung des Kunden als Referenzauftraggeber/Aufträge anderer Kunden
10.1 Der Designer darf den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als Referenzauftrag- geber
nennen. Er darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
10.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Designer gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt bei Verträgen über SEO-Dienstleistungen auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.
11. Domainregistrierung, Domainstreitigkeiten, Freistellung
11.1 Im Zuge der Registrierung und/oder der Pflege von Internet-Domains fungiert der Designer zwischen dem Kunden und der für die Registrierung zuständigen Network Information Center (NIC) lediglich als Vermittler. Auf die Domain-Vergabe hat der Designer keinerlei Einfluss.
11.2 Der Kunde übernimmt die Gewährleistung, dass die von ihm über den Designer beantragte Do- main keine RechteDritter verletzt. Von jeglichen Schadensersatzansprüchen, die aus einer durch die Domainregistrierung entstehenden Rechtsverletzung Dritter durch den Kunden entstehen, stellt der
Kunde dem Designer, das jeweilige NIC, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), sowie sonstige an der Registrierung beteiligte Personen frei.
11.3 Soweit die Registrierung von .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand ist, findet gemäß den Richtlinien der ICANN zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Marken-, Namens- und sonstigen Schutzrechten die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) Anwendung.
12. Inhalte von Internetseiten
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, eigene Inhalte auf seiner Website unter Angabe seines Namens
als solche kenntlich zu machen. Der Designer zeigt sich nicht verantwortlich für die Inhalte der durch den Kunden bereitgestellten Seiteninhalte und wird vom Kunden ausdrücklich von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, die auf einer Verletzung der Vorgenannten Pflicht beruhen, freigestellt.
12.2 Der Kunde hat sich bei der Inhaltsgestaltung seiner Internetseiten an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dies gilt insbesondere für das Verbot der Verbreitung pornografischer und jugendgefährdender Inhalte, das Verbot links- oder rechtsextremistischer Propaganda, das Verbot, gegen die guten Sitten zu verstoßen, sowie das Verbot, die Rechte Dritter (insbesondere Marken- und Namensschutz-, sowie Urheberrechte u.ä.) zu verletzen.
12.3 Der Designer ist nicht zur Prüfung auf eventuelle Rechtsverstöße des Kunden verpflichtet. Der Designer ist berechtigt, im Falle einer Verletzung der gesetzlichen Pflichten des Kunden demselben die weitere Nutzung der Dienste zu versagen. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen die in §6 Abs. 1-2 dargestellten Bedingungen ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 4.000,00 verpflichtet.
13. Gewährleistung bei Verträgen über die Erstellung einer Webseite
13.1 Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwie- gen.
13.2 Solange der Kunde die nach diesem Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein
berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, der Designer berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
13.3 Der Designer haftet nicht in den Fällen, in denen der Kunde Änderungen an der von dem Desig- ner erbrachten Leistung vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
13.4 Der Kunde wird dem Designer bei der Mangelfeststellung und –beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftre- tens des Mangels ergeben. Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersympto- me, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich oder in Textform zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen. Gesetzliche Untersu- chungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
13.5 Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel), kann der Kunde mit
den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von dem Designer zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen von dem Designer zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
13.6 Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von dem Designer. Die Nacherfüllung kann
durch telekommunikative Übermittlung von Software erfolgen, es sei denn, die telekommunikative Übermittlung ist dem Kunden, beispielsweise aus Gründen der IT-Sicherheit, nicht zuzumuten.
13.7 Setzt der Kunde dem Designer eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so kann er den erfolglosen Ablauf nur dann dazu nutzen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn er dem Designer bei der Fristsetzung mitgeteilt hat, dass er die Leistung von dem Designer nach erfolglosem Ablauf der Frist nicht mehr in Anspruch nehmen will. Hat der Kunde statt der Fristsetzung eine Abmahnung auszusprechen, so hat er auch hier zugleich mit der Abmahnung des Designers mitzuteilen, dass er die Leistung nach ausbleibendem Erfolg der Abmahnung nicht mehr in Anspruch nehmen will.
13.8 Der Kunde kann wegen einer nicht im Mangel einer Kaufsache oder eines Werkes bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn der Designer diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
14. Gewährleistung bei Verträgen über SEO-Dienstleistungen
14.1 Im Rahmen von Verträgen über SEO-Dienstleistungen wird der Designer lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14.2 Der Designer bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Designer darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen von dem Designer in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.
15. Angebot, Vertragsschluss, -dauer und -kündigung
15.1 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Auftragsfor- mulars zustande. Bei minderjährigen Vertragspartnern wird überdies die Übermittlung der schriftli- chen Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter/s vorausgesetzt.
15.2 Verträge über die Bereitstellung von technischen Ressourcen auf den Computersystemen des Designers werden generell für 12 Monate geschlossen, sofern nicht in schriftlicher Form anders vereinbart. Der Vertrag
verlängert sich für ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragsperiode gekündigt wird.
15.3 Verträge über Service-Dienstleistungen jedweder Art enden mit der Leistungserbringung durch den Anbieter. Sollten Programmier- und/oder Designarbeiten Gegenstand des Vertrages sein, ist zudem eine formelle Abnahme durch den Kunden erforderlich.
15.4 Sofern der Kunde eine in seinem Besitz und in der Pflege des Designers befindliche Domain nicht innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamkeit der Kündigung zu einem anderen Anbieter übertra- gen hat (KK-Antrag), ist der Designer berechtigt, die Domain freizugeben. Spätestens nach Ablauf der Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
15.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Designer liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen die geregel- ten Pflichten verstößt.
15.5 Jede Vertragskündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
16.Stornierungen von Foto -und/oder Filmproduktionen
16.1 Bei Stornierung fest bestellter Dienstleistungen, Aufträge oder gebuchter Termine von Seiten des Kunden, ist der Designer berechtigt, dem Kunden folgende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen, soweit diesbezüglich keine anderweitige Vermietung, Belegung oder Buchung erfolgen kann: • Bei Stornierung mehr als 48 Stunden vor der vereinbarten Dienstleistung, Mietzeit oder des sonsti- gen Auftrags: 25 % des vereinbarten Entgelts.
• Bei Stornierung zwischen 48 und 24 Stunden vor der vereinbarten Dienstleistung, Mietzeit oder des sonstigen Auftrags: 50 % des vereinbarten Entgelts.
• Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Dienstleistung, Mietzeit oder des sonstigen Auftrags: 100 % des vereinbarten Entgelts.
Die Geltendmachung etwaig weitergehender Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und/oder nach diesen AGB bleibt von dieser Regelung unberührt.
17. Ablauf von Aufträgen
17.1. Die Vertragsabwicklung erfolgt wenn nicht anders vereinbart in vier Phasen: Briefing-, Konzept-, Entwurfs- und Umsetzungsphase.
17.2. Grundlage für die Auftragserfüllung ist neben dem Vertrag die in der Briefingphase erstellte Projektbeschreibung (Projektheft, auch genn. Styleguide), welche Designer vom Auftraggeber schriftlich erhält oder im Zusammenspiel mit dem Auftraggeber (in Gesprächen etc.) und aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen (Zahlen, Hintergründe etc.) formuliert. Eine gegebenenfalls von Designer verfasste, schriftliche Projektbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Später auftretende Änderungswünsche, die nicht vereinbart wurden, können die vereinbarten Termine gefährden und zu Preisanpassungen führen.
17.3. Nach Abschluss der Projektbeschreibung gemäß 17.2 erarbeitet Designer ein Konzept (Konzeptphase) und erstellt innerhalb vereinbarter Fristen einen Entwurf (Entwurfsphase). Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs zweimalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder einmalig einen Zweitentwurf zu fordern, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bedürfen der Zustimmung von Designer und werden auf Grundlage des weiteren Arbeitsaufwandes von Designer auf Stundensatzbasis zusätzlich berechnet.
17.4. Der Auftraggeber hat sich innerhalb von 7 Werktagen nach Übersendung des Entwurfs über dessen Freigabe zu erklären. Wenn nach Ablauf von 7 Werktagen nach Übersendung des Entwurfs der Auftraggeber sich hierzu gegenüber Designer nicht äußert, gilt der Entwurf als freigegeben.
17.5. Anschließend erfolgt die Umsetzungsphase auf Grundlage des erstellten und freigegebenen Entwurfes.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichts- stand vereinbart.
18.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.